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HinSchG.
Formular.

In unseren Verhaltensrichtlinien verpflichten wir uns zu einem respektvollen, toleranten und gleichberechtigten Miteinander. Es versteht sich daher von selbst, dass für uns von Neuberger auch die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und internen Compliance Regelungen absolute Priorität haben. Als Unternehmen ist es für uns daher von essentieller Bedeutung, Verstöße frühzeitig zu erkennen, um entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Nur so ist es uns möglich, Schäden für unsere Kunden, Mitarbeitenden, Geschäftspartner und uns als Unternehmen abzuwenden. 


Hinweisgeberschutzgesetz


Wenn Sie bedenken, konkrete Gesetzesverstöße, schwerwiegende Fehlverhalten, Verdachtsmomente oder Unregelmäßigkeiten in Zusammenhang mit Neuberger melden möchten, steht Ihnen das digitale Hinweisgebersystem der WEISHAUPT GRUPPE zur Verfügung. Ihr Anliegen nehmen wir ernst und behandeln dieses mit höchster Priorität.

Sie haben die Möglichkeit uns Ihr Anliegen anonym zu übermitteln und sind nicht verpflichtet uns Ihre persönlichen Daten zu nennen. Ihr Anliegen kann auch nicht zurückverfolgt werden. Allerdings weisen wir darauf hin, dass wir auf die Nennung Ihrer E-Mailadresse angewiesen sind, um bei Bedarf weiterführende Informationen von Ihnen erfragen zu können. Diese Informationen können im Bedarfsfall dazu dienen, Ihr Anliegen aufzuklären und/oder um weitere Schritte in die Wege zu leiten. 

Sollten Sie Ihre Meldung telefonisch übermitteln wollen, wählen Sie bitte +49 9861 402-800.
Unter dieser Rufnummer erreichen Sie direkt unsere interne Meldestelle, Frau Anna-Lena Heß, bei der Sie Ihr Anliegen melden können.

Zum digitalen Hinweisgebersystem der WEISHAUPT GRUPPE

Fragen und Antworten.
Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).

Allen Mitarbeitern, Geschäftspartnern, Lieferanten und deren Mitarbeitern sowie sonstigen Dritten mit beruflichem Kontext bietet das Hinweisgeberformular eine geschützte Möglichkeit, Vorfälle und/oder Hinweise zu melden.

Verstöße die strafbewehrt oder bußgeldbewehrt sind oder sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union. z.B.:

  • Betrug, Untreue, Unterschlagung, Diebstahl
  • Interessenskonflikt, Bestechung, Korruption
  • Klima- und Umweltschutzverstöße
  • Verstöße gegen Menschenrechte, Sozialstandards und Arbeitsgesetze
  • Datenschutz, IT-Sicherheit
  • Kartellrechtsverstöße, Geldwäsche

Bitte haben Sie Verständnis, dass das Hinweisgeberformular nicht für Feedback und/oder Beschwerden gedacht ist!

Wir bitten ebenfalls um Ihr Verständnis, dass wir über unser Hinweisgeberformular keine Kundenanliegen annehmen, bearbeiten und weiterleiten können. Sollten Sie mit einem unserer Produkte oder Dienstleistungen unzufrieden sein, wenden Sie sich bitte entweder telefonisch unter +49 (0)9861 402-0 oder alternativ über unser Kontaktformular an uns. 

Ja, sofern Sie Ihren Vorfall über die dafür bereitgestellte Telefonnummer (+49 9861 / 402-800) melden. Sofern Sie bei der Meldung weder Vor- noch Nachnamen angeben, ist die Anonymität Ihrer Meldung gewährleistet. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass bei einer anonymen Meldung keine Rückmeldung erfolgen kann.

Ja, sofern kein Missbrauch durch Sie selbst vorliegt und Sie Ihre Bedenken in gutem Glauben melden, sind Sie durch unsere Unternehmensrichtlinien vor jeder Art von Vergeltung geschützt. Sie haben also keinerlei Nachteile zu befürchten.

Nach der Eingangsbestätigung der Meldung gibt ihnen unsere interne Meldestelle innerhalb der vorgeschriebenen Frist von 3 Monaten eine Rückmeldung über geplante oder bereits ergriffene Maßnahmen.


Voraussetzung hierfür ist, dass die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme besteht.

Ansprechpartner

Sie möchten persönlich mit uns in Kontakt treten oder haben 
Fragen oder Hinweise zu möglichen Verstößen?
Wir helfen Ihnen gerne weiter:

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