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Grundsatzerklärung.
Bei Neuberger.

Grundsatzerklärung zu Gesundheitsschutz, Arbeitsschutz, Umweltpolitik und Menschenrechte

Die Sorge für die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeiter und der Allgemeinheit sowie der Schutz der Umwelt sind ein grundlegender Bestandteil unserer allgemeinen Unternehmensgrund-sätze. Mit den folgenden Selbstverpflichtungen stellen wir unsere Unternehmenstätigkeit auch auf die Berücksichtigung des Schutzes der Gesundheit, Sicherheit und Umwelt mit dem Ziel der stetigen Verbesserung auch entlang der Lieferketten ab.

Erfüllung der gesetzlichen Auflagen /
bindenden Verpflichtungen

Unsere Unternehmenstätigkeit erfolgt in Übereinstimmung mit allen anwendbaren rechtlichen  Vorschriften in Bezug auf Gesundheitsschutz, Arbeitsschutz und Umweltfragen.

Schulung und Unterweisung

Unsere Mitarbeiter werden geschult, unterwiesen und informiert, um so die Einstellung und Arbeitsweisen zum Schutz von Gesundheit, Arbeitssicherheit und Umwelt zu fördern.

Minimierung der Umweltbelastungen

Unser Ziel ist es, Emissionen und Abfallmengen zu reduzieren und konsequent zu versuchen, unsere Ergebnisse für den Umweltschutz zu verbessern. Wir überwachen unsere Tätigkeit regelmäßig und beurteilen die Auswirkung aller neuen Entwicklungen.

Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit, Menschenrechte

Wir stellen unsere Unternehmensabläufe darauf ab, Schäden an der Gesundheit unserer Mitarbeiter und der Öffentlichkeit zu vermeiden. Wir beugen Unfällen vor und setzen uns aktiv ein für hohe Maßstäbe auf dem Gebiet des Gesundheitsschutzes, der Arbeitssicherheit und anerkannten internationalen Menschenrechtsstandards.

Unsere Verhaltensrichtlinien stellen einen Leitfaden für die moralischen und rechtlichen Verpflichtungen dar.

Die Geschäftsführung und die oberste Leitung verpflichten sich, 
dass das Unternehmen seine Unternehmensprozesse an dieser Grundsatzerklärung ausrichtet. 
Die Geschäftsführung stellt die für das Erreichen unserer Ziele notwendigen Ressourcen zur Verfügung.